Hat der Bundesgesundheitsminister eine ältere Dame infiziert
und seine Informationspflicht verletzt?
In einem italienischen Restaurant in Berlin-Schöneberg dinniert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Ehemann, zwei Bekannten und Personenschützern. Am Nebentisch sitzt Caren Streletzki, Geschäftsführerin, 77 Jahre alt. Test negativ. Tage später hat sie Covid19. Im Bekanntenkreis war keiner infiziert.
Der Gesundsheitsminister Spahn erkrankte und legte dem Bezirksamt eine Liste mit Kontaktpersonen vor.
Kommentar: Wozu ist eine vom Bundesgesundheitsminsiter mit Millionen Euros von Steuergeldern entwickelte Kontaktverfolgungs-App, die mit weiteren zig Millionen PR-Etat durch die Medien gepeischt wurde, eigentlich da, wenn Spahn sie selber nicht nutzt? Ist das Verantwortungbewusstsein gegenüber dem deutschen Volk?
Ein Restaurant-Begleiter von Caren Streletzki erfährt drei Tage nach dem Besuch aus den Medien von Spahns Infektion. Er informiert seine Freunde. Einen Tag später bekommt Caren Streletzki ein positives Testergebnis. Sie sieht den Restaurantbesuch als Ursache
Es wird ernst. Sie schreibt dem Restautant eine Warn-Email. Zwei Wochen kämpft sie mit dem Virus.
Hat Spahn dem Restaurant seine Infektion mitgeteilt? Nein.
Spahns Sprecher sagt: "Nach Bekanntwerden seiner Corona-Infektion wurde das Gesundheitsamt über den Besuch informiert." Zwei Kontaktpersonen wurden persönlich informiert und negativ getestet. Spahns Partner wurde später positiv getestet.
Was machte der Gesundheitsminister, um zu vermeiden, dass im Restaurant weitere Gäste angesteckt werden?
Spahns Sprecher sagt, dass Spahn dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eine Liste mit Namen von Kontaktpersonen zugeschickt hatte, darunter auch sein Restaurantbesuch.
Wäre es nicht die Pflicht gewesen, das Restaurant zumindest telefonisch zu informieren?
Denkste. Denn aus dem Ministerium ist zu hören, dass das nicht vorgeschrieben sei. Der Minister wäre mit seiner Meldung an das Gesundheitsamt seiner Pflicht nachgekommen.
Nun, das mag sein. Aber wo bleibt das Verantwortungsgefühl, wenn jemand wie ein Gesundheitsminsiter, womöglich mit einer infektionösen Krankheit behaftet, ein Restaurant aufsucht und dieses nicht einmal kontaktiert? Klar, ein Bundesminister hat an seine Karriere zu denken und er hat sein pharma-virologisches Netzwerk zu pflegen, da kann er sich nicht um Kleinigkeiten kümmern. Die BürgerInnen in Deutschland aber wird das bei Strafandrohung verordnet.
Ist das Versäumnis beim Gesundheitsamt zu suchen? Das äußert sich dazu: „Grundsätzlich“ sei die Information von Kontaktpersonen nicht notwendig, wenn es keine Hinweise auf Ansteckungen gebe. „Der positiv Getestete wird befragt, ob er sich an die Corona-Vorgaben gehalten hat“, wie Abstandsregeln. Wenn dies glaubhaft bestätigt wird, rübrigt sich das Kontaktieren.
ABstandsregeln einhalten ist toll. Nach ANstandsregeln wird ein Minister nicht gefragt.
Warum verlangen die in der Pandemie Verantwortlichen, wie es ein Gesundheitsminister eben ist, dass Gäste der Gastronomie persönliche Daten abgegeben müssen? Welchen Sinn hat das, wenn die Gäste über eine aktuell aufgetretene Infektion nicht informiert werden?
Dabei meint es Herr Spahn doch eigentlich gut mit den BürgerInnen. Er twittert am Tag seiner Diagnose. "Allen, mit denen ich Kontakt hatte, wünsche ich, dass sie gesund bleiben. Geben wir weiter aufeinander acht!"
Spahn predigt immer noch unermüdlich, Risiken zu meiden und die Kontaktverfolgung ernst zu nehmen. Dafür hat er dem Volk doch die App geschenkt. Leute, das darf doch alles nicht so schwierig sein.
Ein Spruch aus dem Socialfiction-Roman „Chip-Sklaven 2050“ geht so: